Markenrecherche | Urheberrecht | Markenähnlichkeits­recherche im ascana Partner-Netzwerk

Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte | das ist zu beachten

"I hate these blurred lines"
Im Dickicht des Urheber- und Markenrechts

Im Internet zugängliche Texte, Bilder, Fotos, Grafiken, Logos, Dokumente, Musik, Videos und Landkarten sind urheberrechtlich geschützt.

Auch wenn solche Inhalte dort jederzeit und scheinbar kostenlos verfügbar sind, ist die Nutzung nur mit Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers zulässig. Fotos mit Personen dürfen in der Regel zudem nur mit Einwilligung der Abgebildeten verbreitet und veröffentlicht werden.


Wer Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzt, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung und Schadenersatz­forderungen. Dies gilt urheberrechtlich übrigens auch für das eigene Firmenlogo, den eigenen Firmennamen und -claim.

Wir weisen darauf hin, dass unseren Kunden für die Nutzung aller uns übermittelter Texte, Fotos, Bilder, Logos, Dokumente, Musik und Videos eine Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers vorliegen muss.

A Design for Life?
Markenrecherche bis ins Mark


"Apple gegen Äpfel" so titelte 2023 die Süddeutsche Zeitung1 bezüglich eines drohenden Logo-Konflikts des Schweizer Obstverbands mit dem US-Technologie­konzern. Seit 2017 streitet Apple in der Schweiz um die Eintragung eines Apfels als geschützte Marke2. Der kuriose Sachverhalt unterstreicht, wie wichtig eine fundierte Markenrecherche sein kann. 
Jedes bewerbbare Angebot wünscht sich im Grunde ein Logo, das den Markenkern samt seiner Botschaft auf den Punkt bringt - und das am besten ohne Worte. Dieser grafische Wunsch birgt allerdings Risiken in sich: gerade einfache, einprägsame Ideen können bereits in Entwürfen anderer Anbieter realisiert und auch registriert worden sein.
In der Regel lassen sich Logos in drei Kategorien einteilen: Bildmarken, Wortmarken und Wort-Bildmarken. Eine anwaltliche Recherche nach Worten kann dabei leichter auf Datenbanken und Register zurückgreifen, die Suche nach optischen Übereinstimmungen mit Blick auf enthaltene Bildbestandteile3 gestaltet sich aufwändiger4.
Natürlich soll dies unsere anfängliche Euphorie beim Gestalten Ihres Logos nicht dämpfen.

Wir empfehlen aber, im Rahmen Ihrer Logogestaltung und Claim­entwicklung eine anwaltliche Markenrecherche vornehmen zu lassen und so das Risiko einer Markenverletzung zu minimieren.
Bei einer Markenähnlichkeitsrecherche müssen Marken zunächst den passenden Waren- und Dienstleistungsklassen zugeordnet werden. Eine anwaltliche Beratung stellt sicher, die relevanten Klassen zu identifizieren. Diese sind maßgeblich bei der markenrechtlichen Beurteilung von grafischen Elementen im Logo. Nur eine Markenrecherche belegt, ob Ihr gewünschtes Zeichen im Geschäftsverkehr nutzbar ist oder nicht.

ascana vermittelt im Rahmen notwendiger Markenrecherche gerne anwaltliche Kompetenzen aus unserem Partner-Netzwerk.



1) https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/apple-aepfel-schweiz-markenrecht-1.5989475
2) https://www.heise.de/news/Schweizer-Gericht-Apple-darf-Apfel-Bild-als-Marke-eintragen-9242843.html
3) https://www.dpma.de/marken/klassifikation/bilder/

4) https://www.dpma.de/marken/markenrecherche/
 
Anschluss verloren?

Google setzt seit 2022 vollständig auf Mobile First. Website-Betreiber ohne optimierte Version für mobile Endgeräte sollten daher längst aktiv werden. Ein Wechsel zu einer Responsive-Design-Lösung bedeutet aber nicht zwingend, dass alles Alte verworfen werden muss.